UNSERE BEKANNTMACHUNGEN
gen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: E-Mailadresse
bauamt@gemeinde-suelzetal.de unter Benennung des Betreffs: Auslegung des Entwurfs
der Ergänzungssatzung für das Gebiet Am Prödel - östlich im OT Langenweddingen in der
Gemeinde Sülzetal
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet
Nord-OT Dodendorf in der Gemeinde Sülzetal
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Am Prödel - östlich nach §
4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sülzetal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
der Ergänzungssatzung Am Prödel - östlich nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Behandlung der Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die
An-gabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Durch Eilentscheidung des Bürgermeisters Nr. 016/2020 am 12.11.2020 wurde der Entwurf
der 4. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord-OT Dodendorf bestätigt und
die Begründung gebilligt und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB festgelegt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 13 ha verteilt auf die Flurstücke 376, 382, 496,
497 und 4/19 (Teilfläche) Flur 1 der Gemarkung Dodendorf.
Sülzetal, 13.11.2020
Methner
Bürgermeister
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 11
Gewächshausanlage im Gewerbepark Sülzetal
Die Firma WIMEX Import und Export GmbH stellte bei der Gemeinde Sülzetal einen Antrag
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Zielstellung, eine bereits bestehende Gewächshausanlage im Gewerbepark Sülzetal im OT Osterweddingen im östlichen Anschluss
bauplanungsrechtlich zu sichern und zu betreiben.
Übersichtsplan
Planungsziel:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord-OT Dodendorf soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Betriebserweiterung des bereits
im Gewerbegebiet Dodendorf ansässigen Unternehmens BLG Auto Terminal Deutschland
GmbH & Co. KG schaffen. Das teilweise unbeplante Gebiet (Verlauf der BAB 14 stand noch
nicht fest) muss zur Nutzung überplant werden.
Geltungsbereich
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch findet in der
Zeit
vom 26.11.2020 bis einschließlich 14.01.2021 statt.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf und Begründungliegen während folgender Dienstzeiten
dienstags
donnerstags
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
im Fachbereich 3 (Büro Frau Sträter- Hof Container) der Gemeinde Sülzetal, Alte
Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal zu jedermanns Einsicht aus.
Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus für die Öffentlichkeit die
Verwaltungsgebäude teilweise nur eingeschränkt zugängig sind. Zur persönlichen
Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist eine vorherige Terminabstimmung
durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer:
Gemeinde Sülzetal Fachbereich 3 039205-64642
Zeitgleich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Seite der Gemeinde Sülzetal unter https://www.gemeinde-sülzetal.de
eingestellt.
Anhand der Unterlagen werden Sie frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert.
Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden.
Sülzetal, 09.11.2020
Methner
Bürgermeister
20
Die Planungsunterlagen zum Entwurf mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht
liegen in der Zeit vom:
26.11.2020 bis einschließlich 14.01.2021
im Fachbereich 3 der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal, OT Osterweddingen (Büro Frau Sträter Hof Seitengebäude), zu jedermanns Einsichtnahme
dienstags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen
werden:
- Umweltbericht mit der Bestandserfassung des derzeitigen Umweltzustands und der
Umweltmerkmale des Gebietes sowie Prognose der Entwicklung des Umweltzustand
auf die Schutzgüter Boden, Wasser; Klima/ Luft, Arten und Lebensgemeinschaften
Landschaftsbild, Kulturgüter und Fläche sowie der Eingriffsbewertung
- Bericht zur Präsenzprüfung auf Feldhamster
Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude teilweise nur eingeschränkt zugängig sind. Zur persönlichen Einsichtnahme
in die Auslegungsunterlagen ist eine vorherige Terminabstimmung durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer:
Gemeinde Sülzetal Fachbereich 3 039205-64642
Zeitgleich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet
auf der Seite der Gemeinde Sülzetal unter: https://www.gemeinde-sülzetal.de eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf
schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:
E-Mailadresse bauamt@gemeinde-suelzetal.de unter Benennung des Betreffs: Auslegung
des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nord OT Dodendorf
in der Gemeinde Sülzetal
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sülzetal deren Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.
Informationen der Gemeinde Sülzetal
UNSER SÜLZETAL Informationen der Gemeinde Sülzetal Nr. 11 18. November 2020 A l te nwe d d i n g e n B a h re n d o r f D o d e n d o r f L a n g e nwe d d i n g e n O s te r we d d i n g e n S c hwa n e b e rg S te m m e r n u n d S ü l l d o r f Bürgermeister ernannt Jörg Methner starte
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