UNSERE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachungen Informationen aus dem Rathaus Mit Datum vom 18.03.2020 haben wir alle städtischen öffentlichen Gebäude und Einrichtungen gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020 geschlossen. Hierunter fallen: Dorfgemeinschafts-, Bürger- und Kulturhäuser, Sporthallen und Sportstätten (auch Sportanlagen im Freien), Spielplätze, Jugendeinrichtungen und Jugendclubs, Bibliotheken. An den Gebäuden sind entsprechende Hinweisschilder angebracht. Die Schließung gilt zunächst bis 19.04.2020. Alle Veranstalter der uns derzeit angezeigten öffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass Kraft dieser Verordnung nicht zulässig ist. Alle weiteren unzulässigen Geschäfte, Angebote und Einrichtungen werden vom Ordnungsamt am 18.03.2020 auf die Schließung hin kontrolliert und bei Bedarf auf die Schließung hingewiesen und aufgefordert, diese unverzüglich umzusetzen. Neben dem krankheitsbedingten Ausfall von Beschäftigen ist auch davon auszugehen, dass Beschäftigte aus anderen Gründen der Arbeit fernbleiben (z. B. Pflege erkrankter Angehöriger. Die Infrastruktur der Stadtverwaltung und der Einrichtungen kann insgesamt gefährdet sein. Betriebsabläufe können wegen ausbleibender Zulieferungen oder Dienstleistungen bzw. durch Probleme der Nutzung der Informationstechnik und Telekommunikation beeinträchtigt werden. Ziel der betrieblichen Pandemieplanung ist die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz, die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe, soweit dies möglich ist, der Erhalt der betrieblichen Infrastruktur, die Begrenzung des wirtschaftlichen Schadens und die Aufrechterhaltung der für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Funktionen. Ab Mittwoch, 18.03.2020 entfällt der Besucherverkehr gänzlich. Bürger haben die Möglichkeit in dringenden Anliegen einen Termin zu vereinbaren. Alle Bereiche sind weiterhin über Post-, Telefon- und E-Mailkommunikation zu erreichen. Anträge und Verfahren werden bearbeitet. Einwohnermeldeamt 039209/ 447-14 ema@wanzleben-boerde.de Standesamt 039209/ 447-26 standesamt@wanzleben-boerde.de Steuern 039209/ 447-20 Cornelia.Franz@wanzleben-boerde.de Stadtkasse 039209/ 447-27 Cornelia.Franz@wanzleben-boerde.de Liegenschaften 039209/ 447-15 Cornelia.Franz@wanzleben-boerde.de Ordnungsamt 039209/ 447-57 ordnungsamt@wanzleben-boerde.de Kitaverwaltung 039209/ 447-22 ordnungsamt@wanzleben-boerde.de Bauamt 039209/ 447-51 bauamt@wanzleben-boerde.de Friedhofsverwaltung 039209/ 447-47 bauamt@wanzleben-boerde.de Darüber hinaus steht die Zentrale unter der Telefonnummer 039209/447-0 sowie unter info@wanzleben-boerde.de zur Verfügung. Veranstaltungen / Tagungen / Sitzungen Kontakte sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Es entfallen ausnahmslos alle öffentlichen Veranstaltungen in den öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Wanzleben-Börde, sowie alle Sitzungen der Ausschüsse, Stadt- und Ortschaftsräte bis zum 19.04.2020. Außerdem finden in dieser Zeit keine Sprechstunden der Ortsbürgermeister statt. In dringenden Fällen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung unter den o. g. Telefonnummern bzw. auch in der Zentrale. Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde am 05.03.2020 folgende Satzung: § 1 Organisation, Bezeichnung, Aufgaben (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde ist eine rechtlich unselbstständige, gemeindliche Einrichtung. Als Pflichtaufgabe der Stadt Wanzleben-Börde ist sie mit der Durchführung gefahrengeneigter Tätigkeiten beauftragt. (2) Sie führt die Bezeichnung: Freiwillige Feuerwehr Stadt Wanzleben-Börde. (3) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde besteht aus den Ortsfeuerwehren: Bottmersdorf, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hemsdorf, Hohendodeleben, Klein Germersleben, Klein Rodensleben, Remkersleben, Seehausen, Wanzleben, Zuckerdorf Klein Wanzleben. (4) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz), die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie Notständen im Sinne der §§ 1 und 2 BrSchG LSA, die Mitwirkung im Katastrophenschutz, die Gestellung von Brandsicherheits- 26 wachen und die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. Die Feuerwehr kann darüber hinaus zu sonstigen Hilfe- oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Rechtsanspruch auf solche Leistungen besteht nicht. (5) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde untersteht dem Bürgermeister. Er bedient sich zur Leitung der Freiwilligen Feuerwehr eines Stadtwehrleiters. (6) Der Stadtwehrleiter bedient sich zur Leitung der Ortsfeuerwehren der Ortswehrleiter. § 2 Gliederung und Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in folgende Abteilungen: a. Einsatzabteilung, b. Alters- und Ehrenabteilung, c. Jugendfeuerwehr, d. Kinderfeuerwehr, e. Passive Mitglieder. (2) Die Abteilungen bestehen aus den jeweiligen Abteilungen der Ortsfeuerwehren. Die Ortsfeuerwehren gliedern sich analog der Stadtfeuerwehr. (3) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde wird entsprechend des Brandschutzbedarfsplanes aufgestellt, ausgerüstet, unterhalten und eingesetzt. Zur langfristigen Sicherung der einzelnen Ortsfeuerwehren ist der Brandschutzbedarfsplan maßgeblich und wird umgesetzt. § 3 Wehrleitung der Stadtfeuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde wird von einem Stadtwehrleiter geleitet. Der Stadtwehrleiter ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gemäß § 1 dieser Satzung verantwortlich, insbesondere für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen. Er berät den Träger der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung. (2) Bei der Aufgabenerfüllung haben ihn die stellvertretenden Stadtwehrleiter und die Ortswehrleiter zu unterstützen. (3) Die Stadtwehrleitung setzt sich zusammen aus: - dem Stadtwehrleiter, - dem Stellvertreter für Aus- und Fortbildung, - dem Stellvertreter für Technik, Bekleidung, Beschaffung und Ausrüstung, - dem Koordinator der Altersabteilungen, - dem Stadtjugendfeuerwehrwart, - dem Verantwortlichen für die Kinderfeuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde. (4) Die Stadtwehrleitung berät monatlich nach erfolgter Einladung durch den Stadtwehrleiter. (5) Die Stadtwehrleitung beruft monatliche Beratungen mit den Ortswehrleitern ein. (6) Dem Stadtwehrleiter obliegt regelmäßig die Leitung von Einsätzen mehrerer Ortsfeuerwehren. Die Einsatzleitung kann einem ausreichend qualifizierten Mitglied der Einsatzabteilung übertragen werden. (7) Die stellvertretenden Stadtwehrleiter haben den Stadtwehrleiter bei Verhinderung in oben genannter Reihenfolge zu vertreten. (8) Der Stadtwehrleiter und die Stellvertreter werden dem Stadtrat von den Einsatzkräften zur Berufung vorgeschlagen. Der Vorschlag soll vor Ablauf der Berufungszeit des amtierenden Stadtwehrleiters und der Stellvertreter erfolgen. Vorgeschlagen werden können nur fachlich geeignete Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Vorschlag wird dem Stadtrat aus der Mitte der Ortswehrleiter unterbreitet. (9) Der Stadtwehrleiter und die Stellvertreter werden zum Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt ernannt. Die Ernennung erfolgt für sechs Jahre. Vollendet der Ehrenbeamte innerhalb dieses Zeitraumes das 67. Lebensjahr, wird er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen. § 4 Wehrleitung der Ortsfeuerwehren (1) Die Ortsfeuerwehr wird von einem Ortswehrleiter geleitet. Der Ortswehrleiter ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gemäß § 1 dieser Satzung in seiner Ortsfeuerwehr verantwortlich, insbesondere für die Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr. (2) Die Ortswehrleitung setzt sich zusammen aus: - dem Ortswehrleiter, - dem Stellvertreter, - dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung, - dem Ortsjugendfeuerwehrwart, - dem Verantwortlichen der Kinderfeuerwehr der Ortsfeuerwehr. (3) Dem Ortswehrleiter obliegt regelmäßig die Leitung von Einsätzen der jeweiligen Ortsfeuerwehr. Die Einsatzleitung kann einem ausreichend qualifizierten Mitglied der Einsatzabteilung übertragen werden. (4) Der Stellvertreter hat den Ortswehrleiter bei Verhinderung zu vertreten und kann für Aus- und Fortbildung zuständig sein. (5) Der Ortswehrleiter und der Stellvertreter werden dem Stadtrat von den Einsatzkräften zur Berufung vorgeschlagen. Der Vorschlag wird dem Stadtrat aus der Mitte der Einsatzkräfte der jeweiligen Ortsfeuerwehr unterbreitet. Dieser soll vor Ablauf der Berufungszeit des amtierenden Ortswehrleiters und des Stellvertreters erfolgen. Vorgeschlagen werden können nur fachlich geeignete Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Unsere Stadt Wanzleben-Börde UNSERE STADT WANZLEBEN-BÖRDE Informationsblatt der Stadt Wanzleben-Börde Nr 41. April 2020 Bergen Blumenberg Bottmersdorf Klein Germersleben Buch Domersleben Dreileben Eggenstedt Groß Rodensleben Hemsdorf Hohendodeleben Klein Rodensleben Meyendorf Remkersleben Schleibnitz Stadt Frank DER SCHLAUE STECKTS INS BLAUE. Mit der biber post deutschlandweit versenden. Filialen und Briefkästen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.biberpost.de oder bei der Service-Hotline 03 91/59 99-954. Unser Bott./Klein Germersleben Unser Domersleben Unser Dreileben/Eggenstedt Unser Groß Rodensleben Unser Hohendodeleben Unser Klein Rodensleben Unser Klein Wanzleben Impressum UNSERE STADT WANZLEBEN-BÖRDE Klein Germersleben wehrt sich gegen Erweiterung des Windparks 4 Schuttberge verschandeln Dr UNSER BOTTMERSDORF/KLEIN GERMERSLEBEN Ökostrom erntet mächtig Gegenwind Windpark zwischen Oschersleben und Wanzleben soll bei Klein Germersleben erweitert werden René Gehre, der Ortsbürgermeister von Klein Germersleben und Bottmersdorf, ist besorgt: Am nahe gelegenen Windpark sind Veränderungen gep UNSER DOMERSLEBEN Jägerschaft schenkt Grundschülern Nistkästen Insgesamt 45 Nistkästen und ein großes Insektenhotel bekamen die Schüler der Grundschule Martin Selber am Freitag in Domersleben. Überreicht wurden sie von Günther Mendt von der Jägerschaft in Domersleben. Mit einem lachenden und einem UNSER DREILEBEN / UNSER EGGENSTEDT Nagetiere erobern Holzberge Am Dreileber Bahnhof sorgt Schutthalde seit Mitte 2019 für Ärger bei Anwohnern Große Berge aus Schutt und Holz liegen seit Mitte 2019 am Dreilebener Bahnhof. Sie stammen vom Abriss von Teilen einer Düngemittelhandlung und stellen nunmeh UNSERE GEMEINSCHAFT Corona-Krise bringt auf Abstand zusammen Einwohner der Stadt Wanzleben-Börde starten verschiedene Hilfsangebote für Risikogruppen Die Corona-Krise verbindet Menschen. In der jüngsten Zeit haben sich viele, Initiativen gefunden, um andere zu unterstützen. Sie bieten gerade Senior UNSER HOHENDODELEBEN Veranstaltungen sind abgesagt Im April bis Anfang Mai ist der Hohendodeleber Veranstaltungskalender Jahr für Jahr gut gefüllt. Der Förderverein der Feuerwehr entzündet zu Ostern das Osterfeuer, das wäre in diesem Jahr am 11. April gewesen. Aufgrund der derzeitigen Vorkehrungen z UNSER KLEIN RODENSLEBEN Wenn Chlorgas in einem Freibad austritt ... Klein Rodensleber Feuerwehr unterstützt den Katastrophenschutz im Landkreis Börde Seit etwas mehr als drei Jahren sind Kameraden der Ortsfeuerwehrwehr Klein Rodensleben auch im Katastrophenschutz des Landkreises Börde eingesetzt. I UNSER ZUCKERDORF KLEIN WANZLEBEN VORMERKEN Jubiläen im Zuckerdorf Das Zuckerdorf Klein Wanzleben steht in diesem Jahr vor etlichen Jubiläen wie der 875-Jahrfeier, 150 Jahre Feuerwehr, 145 Jahr Männerchor, 100 Jahre Fußball, 65 Jahre Schwimmbad, 30 Jahre Frauenchor, 10 Jahre Bürgerstiftung und 5 Jahr UNSER REMKERSLEBEN Claudia Weinrich, Sieglinde Walter, Jessica Slotta, Martin Niemann, Rigo Klappa, Christian Schreiner, Horst Gurack und Steffen Hochsieder (von links) kümmern sich um die Fotos (2): Mathias Müller Vorbereitung und Durchführung der 875-Jahrfeier, die Anfang Juni in dem Börde-Dorf s UNSERE STADT SEEHAUSEN Pfarrer Seiler zieht mit dem Klingelbeutel los Für die Sanierung der Südseite der Seehäuser Kirche St. Laurentius fehlt noch Geld Die evangelische Kirchengemeinde Seehausen will die Südseite der Marktkirche St. Laurentius in Angriff nehmen. Dafür sind mehr als 100 000 Euro nö UNSERE STADT SEEHAUSEN Renovierungsstopp im Gerätehaus Kameraden der Feuerwehr Seehausen entdecken feuchte Wände bei Malerarbeiten Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Seehausen haben in Eigenregie ihr Gerätehaus renoviert. Während dieser Arbeiten wurden Mängel entdeckt. Die Stadt Wanzleben-Bör UNSERE STADT WANZLEBEN Schallkanone vertreibt Krähen vom Friedhof Stadt Wanzleben-Börde setzt Knallschussgerät gegen Vogelplage ein und hat Erfolg damit Hunderte Krähen bevölkern den Wanzleber Friedhof, beschmutzen mit ihrem Kot die Grabanlagen und sorgen für eine große Lärmbelästigung. Die Stadt w UNSERE STADT WANZLEBEN Stadtrat beschließt Etat und will investieren In Wanzleben-Börde werden Steuern erhöht Der Stadtrat Wanzleben hat der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 2024 und dem Haushalt 2020 mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der Weg frei für etliche Investitionen UNSER KALENDER Kontakte Gemeinde Wanzleben-Börde Postanschrift: Markt 1-2, 39164 Stadt Wanzleben-Börde Tel.: 039209/447-0 Fax: 039209/447-77 Sprechzeiten Montag, Mittwoch : geschlossen Dienstag: 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 und 13.30 bis 15 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr Einwohnerm UNSER KALENDER Kontakte Gemeinde Wanzleben-Börde Postanschrift: Markt 1-2, 39164 Stadt Wanzleben-Börde Tel.: 039209/447-0 Fax: 039209/447-77 Sprechzeiten Montag, Mittwoch : geschlossen Dienstag: 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 und 13.30 bis 15 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr Einwohnerm UNSERE STADT WANZLEBEN Regenschirme dienen nicht nur zum Schutz: Viele Bonbons landeten darin, als sie Roger Kolonko vom DCC, Detlef Säger vom FKK und Matthias Brosig vom BKK (von links) Fotos: Constanze Arendt-Nowak von der Bühne in die Massen warfen. Kamelle-Umzug am Tulpensonntag fällt erstmals UNSERE STADT WANZLEBEN Stadt will einen Spielplatz aufgeben Vandalismusschäden sind ein großes Problem in Wanzleben Wenn Wanzlebens Ortsbürgermeister Tino Bauer an der Schulpromenade steht, kommt er ins Grübeln: Besonders einladend ist das hier nicht. Sein Blick fällt auf eine Bank, auf der sich be UNSERE WIRTSCHAFT Wohnpark für Senioren soll in Wanzleben entstehen Anlage an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße soll bereits im Herbst 2021 eröffnet werden n Wanzleben soll ein Wohnpark für Senioren gebaut werden. Der Standort ist an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße geplant und bereits nac UNSERE WIRTSCHAFT MELDUNG Tankstelle in Seehausen öffnet wieder Seit fast drei Jahren herrschte Ebbe an den Zapfsäulen der Tankstelle Seehausen. Damit ist es jetzt vorbei. Horst Hanisch und sein Sohn André Hanisch haben die Tankstelle am Sonntag als sogenannte BFT-Station wieder eröffnet. BFT steht UNSERE VERWALTUNG Stadt zieht Kita-Gebühren erst Ende April ein Wanzleben erwartet für Notbetreuung in Kindertagesstätten vom Land rechtlichen Rahmen Das Land Sachsen-Anhalt empfiehlt Kommunen während einer Zeit der nicht möglichen Betreuung von Kindern in Kitas wie jetzt in der Corona-Krise auf UNSERE FEUERWEHR Feuerwehrleute löschen den Brand in einem Wanzleber Wohnkomplex im Bucher Weg, in dem Ausländer leben, die die WohnunFoto: Matthias Strauß gen von einem privaten Unternehmen angemietet haben. Polizei ermittelt schnell Tatverdächtigen Vermutlich Brandstiftung in Wanzleber Wohnkompl UNSERE GEMEINSCHAFT Feuerwehrfrau kämpft gegen Krebs Johanniter-Unfallhilfe und Wanzleber Kameraden unterstützen Hilfsaktion für Janine Holle Die Wanzleber Feuerwehrfrau Janine Holle kämpft gegen den Brustkrebs. Viel Unterstützung erfährt sie dabei von Familie, Freunden sowie vom Regionalverband de UNSERE GEMEINSCHAFT Trommeltrupp verschafft sich Gehör Jubiläum der Eggenstedter Feuerwehr sollte nächster Höhepunkt für neu gegründete Formation werden Im Sommer des Vorjahres gegründet, macht der Trommeltrupp Eggenstedt stetig Fortschritte. So trauten sich die Musiker auch zu, für das in diesem J UNSERE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachungen Informationen aus dem Rathaus Mit Datum vom 18.03.2020 haben wir alle städtischen öffentlichen Gebäude und Einrichtungen gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 17 UNSERE BEKANNTMACHUNGEN (6) Der Ortswehrleiter und der Stellvertreter werden zu Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt ernannt. Die Ernennung erfolgt für sechs Jahre. Vollendet der Ehrenbeamte innerhalb dieses Zeitraumes das 67. Lebensjahr, wird er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen. § 5 Aufnahme in UNSERE BEKANNTMACHUNGEN (2) Die Jugendfeuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde besteht aus den Jugendfeuerwehren der jeweiligen Ortsfeuerwehren. (3) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter von 10 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Jugendleben a UNSERE BEKANNTMACHUNGEN Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Fl UNSERE BEKANNTMACHUNGEN Nach Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 Wanzlebener Straße ist beabsichtigt, die ursprünglich festgesetzte Fläche für die 10 m breite Wallanlage als Gartenfläche zu nutzen. Aufgrund der Abstände, der im Plangebiet errichteten Wohngebäude zur Sportanlage (bzw UNSERE LAG BÖRDELAND Lokale Aktionsgruppe Bördeland wartet auf Anträge Ideen für Leader-Projekte aus der Stadt Wanzleben-Börde sind bis zu 30. April einzureichen Die Lokale Aktionsgruppe Bördeland ruft im Rahmen der Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie die Akteure aus den beiden Einheitsge Die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde übermittelt den Jubilaren für den Monat April 2020 Glückwünsche zu ihrem Ehrentag und alles Gute für den weiteren Lebensweg Bottmersdorf / Klein Germersleben am 12.04. Bartkowiak, Ernst zum 80. am 24.04. Stridde, Gerda zum 90. Domersleben am 02.04. Niema