UNSERE BEKANNTMACHUNGEN
Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder erklärt sich nicht bis zum Schluss des Termins zur
Wahl des Vorstandes, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis des Termins einverstanden ist.
Im Anschluss an die Wahl wird die erste Vorstandssitzung stattfinden, in welcher die Wahl
des Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft und dessen Stellvertreter erfolgen
soll.
Um zahlreiches Erscheinen aller am Verfahren Beteiligten und interessierten Bürger wird
hiermit gebeten.
Im Auftrag
Konstanze Cleve
BEKANNTMACHUNG
Durchführung Grabenschau 2020
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 gültig in der Fassung ab 01.04.2011
zuletzt geändert durch den Artikel des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2013 (GVB1.LSA S. 116) werden in der Zeit vom
30.03.2020, 31.03.2020 und 02.04.2020
die Grabenschauen für die Gewässer II. Ordnung durchgeführt.
Die Schaukommission hat gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz das Recht:
Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu
kontrollieren.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die
Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des
ungehinderten Betretens des
Grundstückes zu gewährleisten.
Die Termine der einzelnen Schaubezirke sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Datum
30.03.2020
Schaubezirk
LK Salzlandkreis
Treffpunkt
8.30 Uhr
Bereich Schönebeck (Elbe)
Geschäftsstelle/Betriebshof
Grundweg 83, Schönebeck
31.03.2020
Landkreis Börde
8.30Uhr
Gemeinde Sülzetal
OT Osterweddingen
Parkplatz Grundschule
Dodendorfer Str. 30
02.04.2020
Stadtgebiet Magdeburg
8.30 Uhr
An der Gaststätte Elbelandhaus
Benediktinerstraße 6, 39104 Magdeburg
Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden 2019 festgesetzten Vierteljahresbeträgen (oder Jahresbeträgen) fällig und ist an den Fälligkeitstagen auf eines
der Konten der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge zur Fälligkeit eingezogen.
2. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird auf der Grundlage
des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein
Grundsteuerbescheid erteilt werden.
3. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage (Wohn-u. Nutzfläche nach § 42 des Grundsteuergesetzes). Die Eigentümer
(ggf. Verwalter) dieser Grundstücke haben gemäß § 44 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der Ersatzbemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer B jährlich
eine Grundsteueranmeldung einzureichen. Haben sich am Grundstück seit der letzten
Grundsteueranmeldung Änderungen ergeben (z. B. durch Modernisierungen, An-oder
Umbauten und/oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn-u. Nutzfläche führen oder Schaffung von Stellplätzen für PKW etc.), so
ist durch die Steuerbürger bzw. deren Beauftragten eine neue Grundsteueranmeldung
einzureichen.
Die Vordrucke zur Grundsteueranmeldung sind zu den jeweiligen Sprechzeiten der
Gemeinde Sülzetal im Steueramt erhältlich (postalische Zusendung auf telefonische
Anforderung). Die Formulare sind ausgefüllt bis spätestens zum 31.07.2020 bei der Gemeinde Sülzetal einzureichen.
Sollten seit der letzten Grundsteueranmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, so ist
keine neue Grundsteueranmeldung erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn Sie
dies in einem formlosen Schreiben bis zum 31.07.2020 mitteilen. Die Grundsteueranmeldung ist dann wie im Jahr 2019 unverändert zu zahlen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für
die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag
ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße
26 in 39171 Sülzetal einzulegen. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische
Form ersetzt werden, da die Gemeinde Sülzetal den Zugang für die Übermittlung der
elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz
nicht eröffnet hat.
Sülzetal, 30.01.2020
J. Methner
Bürgermeister
Möchten Sie Hinweise oder Mängel an den Gewässern II. Ordnung bekannt geben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde/Stadtverwaltung oder schriftlich an die Geschäftsstelle des Verbandes:
Termine für die Straßenreinigung März 2020
Unterhaltungsverband Elbaue
Grundweg 83
39218 Schönebeck (Elbe)
Nachfolgend werden Sie über die Termine der Straßenreinigung im März 2020 informiert. Alle
Einwohner werden gleichzeitig gebeten, während der genannten Tage das Parken auf den
Straßen sowie in den vorhandenen Parktaschen zu vermeiden, um diese ordnungsgemäß reinigen zu können.
Bei Dauerregen und Starkfrost ist das Kehren aus technischen Gründen nicht möglich.
Dipl.-Ing. Christian Jung
Verbandsvorsteher
Öffentliche Bekanntgabe
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2020
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen:
Die Hebesätze der Grundsteuer werden für das Jahr 2018 und Folgejahre wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 365 v.H.
reguläre Reinigungszeit
jeweils Montag und Dienstag
jeden 1. Mittwoch und Donnerstag
jeden 4. Freitag
jeden 4. Mittwoch und Donnerstag
jeden 2. Mittwoch und Donnerstag
jeden 3. Mittwoch und Donnerstag
jeden 1. Freitag
jeden 3. Freitag
jeden 2. Freitag
im März
02./03.; 09./10., 16./17.; 23./24
04./05.
27.
25./26.
11./12.
18./19.
06.
20.
13.
Grundsteuer B: 400 v.H.
Damit kann für das Jahr 2020 auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet
werden.
Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag)
sich seit der letzten Bekanntgabe eines Bescheides nicht geändert hat, wird deshalb
durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 veranlagten Höhe festgesetzt.
19. Februar 2020
Reinigungsgebiet
Gewerbegebiete
Altenweddingen
Bahrendorf
Dodendorf
Langenweddingen
Osterweddingen
Schwaneberg
Stemmern
Sülldorf
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Sülzetal
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Alte Dorfstraße 26 39171 Sülzetal Tel. 0392056460
verantwortlich: Jörg Methner Bürgermeister
erscheint einmal monatlich
3. Jahrgang / Ausgabe Nr. 2
Einzelbezug über Gemeinde Sülzetal möglich
19
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