UNSERE BEKANNTMACHUNGEN
Anmeldetermine für die Einschüler
der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde
Die Stadt Wanzleben - Börde teilt mit, dass die Einschüler für das Schuljahr 2020 / 2021
bereits bis Februar 2019 persönlich angemeldet und vorstellig werden müssen. Dies betrifft Jungen und Mädchen, die bis zum 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde Ihres
Kindes mit. Wichtig ist auch, dass Sie zur Anmeldung Ihr Kind in der Grundschule vorstellen.
Folgende Termine wurden anberaumt:
Montag, den 04.02.2019
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Sekretariat)
und in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Grundschule Hohendodeleben, Friedrich von Matthisson in Hohendodeleben,
Matthissonstraße 17 a
Einzugsbereich:
Ortsteile Hohendodeleben, Schleibnitz und Klein Rodensleben
Montag, den 25.02.2019
Dienstag, den 27.02.2019
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Sekretariat)
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Grundschule Ernst Sonntag in Seehausen, Friedrich-Engels-Straße 10
Einzugsbereich:
Ortsteile Stadt Seehausen, Eggenstedt und Dreileben
Grundschule An der Burg in Wanzleben, Lindenpromenade 28
Einzugsbereich:
Ortsteile Stadt Wanzleben, Blumenberg, Buch, Stadt Frankfurt, Bottmersdorf und Klein Germersleben
Dienstag, den 05.02.2019
Mittwoch, den 20.02.2019
in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und in der Zeit von 14:20 Uhr bis 16:00 Uhr (Sekretariat)
Grundschule Martin Selber in Domersleben, Martin-Selber-Straße 1
Einzugsbereich:
Ortsteile Domersleben, Groß Rodensleben, Bergen und
Hemsdorf
Dienstag, den 25.02.2019
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr (Sekretariat)
und in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Grundschule Zuckerdorf Klein Wanzleben, Mühlenplan 19
Einzugsbereich:
Ortsteile Zuckerdorf Klein Wanzleben, Remkersleben und
Meyendorf
Termine nach Vereinbarung (Sekretariat)
In Ausnahmefällen können die Anmeldungen, bei denen das Kind vorstellig wird, zu den
regulären Sprechzeiten bzw. nach telefonischer Absprache mit der jeweiligen Grundschule
individuell vereinbart werden.
Wenn beabsichtigt ist, ein Kind in freier Trägerschaft einzuschulen, möchten wir die Erziehungsberechtigten bitten, der zuständigen öffentlichen Grundschule Namen und Anschrift
der Grundschule in freier Trägerschaft mitzuteilen, in der das Kind eingeschult werden
soll.
Ordnungsamt
Allgemeine Bekanntmachungen
Anträge im Einwohnermeldeamt werden
nur unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen bearbeitet
Da es immer wieder vorkommt, dass Bürger im Einwohnermeldeamt wieder weggeschickt
werden müssen, weil sie nicht alle notwendigen Unterlagen vorlegen konnten, gibt das Einwohnermeldeamt folgende Hinweise:
Stadt Wanzleben - Börde
Ordnungsamt
Markt 1 - 2
39164 Stadt Wanzleben - Börde
Information zur Räum- und Streupflicht
in der Stadt Wanzleben - Börde
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
die Schneeräumpflicht ist Teil der Straßenreinigungspflicht. Diese obliegt grundsätzlich der
Gemeinde. Hinsichtlich der Gehwege werden diese Pflichten per Satzung auf die jeweiligen
Grundstückseigentümer übertragen. Ist das Grundstück vermietet, kann der Eigentümer die
Pflicht zur Gehwegereinigung
und auch zum Schneeräumen auf den oder die Mieter übertragen.
Auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der Grundstücke zur
Räum- und Streupflicht verpflichtet.
Wer zum Schneeräumen verpflichtet ist, muss morgens ab 07:00 Uhr und abends bis 20:00 Uhr Schnee
und Eis beseitigen und ggf. streuen. Unzulässig ist
der Einsatz von groben Stoffen oder anderen chemischen Auftaustoffen.
Kann die Räum- oder Streupflicht aufgrund von Abwesenheit oder anderer Einschränkungen nicht selbst
ausgeführt werden, muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass ein Vertreter seine Pflichten
erfüllt.
Bei Unterlassung der Räum- und Streupflicht ist im
Falle eines Unfalls, mit Schadensersatzforderungen
zu rechnen. Weiterhin muss bei wiederholten Verstößen und Gefahren für die Allgemeinheit mit der
Einleitung von Bußgeldverfahren gerechnet werden.
Foto: Jennifer Kotter
30. Januar 2019
Den gesamten Satzungstext können Sie aus dem Internet unter www.wanzleben-boerde.de entnehmen
bzw. im Ordnungsamt der Stadt
Wanzleben - Börde erhalten. Für weitere Fragen
steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Wanzleben Börde (Tel.: 039209/447-0) zur Verfügung.
An- u. Ummeldungen können nur bei Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung und nicht
in die Zukunft erfolgen.
Die Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, etc.) erfordert die Vorlage gewisser Unterlagen. Ohne die notwendigen Unterlagen können keine
Dokumente ausgestellt werden.
Jegliche Vorgänge für Kinder erfordern die Vorlage einer aktuellen Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten bzw. eine aktuelle Negativauskunft vom Jungendamt (bei
alleinigem Sorgerecht).
Vorläufige Dokumente werden nur in Verbindung mit einem Antrag für ein längerfristiges
Dokument ausgestellt.
Über verlorene bzw. wiederaufgefundene Dokumente ist das Einwohnermeldeamt umgehend
zu informieren.
Führungszeugnisse müssen persönlich beantragt werden.
Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz und die damit verbundenen Pflichten werden entsprechend geahndet.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Informationen zum An- und Ummelden
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen, bei der für den neuen
Wohnort zuständigen Meldebehörde, anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Wohnungsgeberbescheinigung
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen mit denselbigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der
Meldebehörde erscheint.
Mitzubringen sind: Personaldokumente aller betroffenen Personen, Vollmacht(en) bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners und von volljährigen Kindern
Informationen zum Reisepass
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist mitzubringen
Biometrisches Lichtbild, unabhängig vom Alter (Frontaufnahme nach internationalen
Standards, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Geburtsurkunde des Kindes
Der Passbewerber und deren Erziehungsberechtigte müssen persönlich erscheinen. Sollte ein
Erziehungsberechtigter nicht kommen können, bitte eine Zustimmungserklärung ausfüllen
und ein Personaldokument zum Unterschriftsvergleich vorlegen. Ein Sorgerechtsnachweis
bei nur einem Sorgeberechtigten ist vorzulegen. Ab dem 10. Lebensjahr besteht die Unterschriftspflicht des Kindes.
Gebühr: 13,00 € pro Kinderreisepass
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UNSERE STADT WANZLEBEN-BÖRDE Informationsblatt der Stadt Wanzleben-Börde 1. Jahrgang Nr 3 Jan./Feb. 2019 Bergen Blumenberg Bottmersdorf Klein Germersleben Buch Domersleben Dreileben Eggenstedt Groß Rodensleben Hemsdorf Hohendodeleben Klein Rodensleben Meyendorf Remkersleben Schleibn
ic Universal Mus SEN TIERT: SEL ECT IVE ART ISTS PRÄ OP EN AIR 2019 17. AU GU ST 2019 NG MA RK MAGD EB UR G FES TU Ruben Jac ob Fees sstimmeEXKLUSIV! Volk aren 5 Euro/ Abonnenten sp es Angebot! Ticket! Limitiert ALEXAN DE R KNAPP 6 . SEP TE E M B E R 2 0 19 H A R Z ER AT E R T H ALE co
UNSER INHALT Unser Bottmesrdorf/Klein Germersleben Unser Domersleben Unser Dreileben/Eggenstedt Unser Groß Rodensleben Unser Hohendodeleben Impressum Unser Klein Rodensleben UNSERE STADT WANZLEBEN-BÖRDE Unser Klein Wanzleben Unser Remkersleben Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wanzleben-Börd
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