UNSERE VERWALTUNG
Stadt Wanzleben-Börde benötigt 200 Wahlhelfer
Am 26. Mai werden Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte per Urnengang bestimmt
In der Einheitsgemeinde Stadt WanzlebenBörde werden am 26. Mai neue Mitglieder
des Stadtrates und der Ortschaftsräte
gewählt. Dafür laufen im Wahlamt die
Vorbereitungen auf vollen Touren.
Die Stadt Wanzleben-Börde benötigt nach
Angaben von Bürgermeister Thomas Kluge
(parteilos) für die Kommunal- und Europawahl am 26. Mai für die Besetzung der
18 Wahllokale etwa 200 Wahlhelfer. Wer
Interesse hat, kann sich bewerben, sagt
Rathauschef Kluge.
Ein Wahlvorstand besteht immer aus
einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und mindestens
drei Beisitzern. Eingeteilt werden die
Wahlhelfer, sofern es gewünscht wird, in
der Nähe des Wohnortes. Der Einsatzort
kann aber auch in einem anderen Lokal
in der Einheitsgemeinde sein. Wahlvorsteher, ihre Stellvertreter und Schriftführer
erhalten eine Woche vor dem Wahltermin
eine etwa einstündige Schulung. Die
Lokale haben am Tag der Wahl von 8 bis
18 Uhr geöffnet. Und ab 18 Uhr zählt der
Wahlvorstand gemeinsam die Stimmzettel
aus. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit
50 Euro für jeden Wahlhelfer entschädigt,
verdeutlicht der Bürgermeister.
Wer Interesse an einer Mitarbeiter in einem
Wahlvorstand hat, kann sich ab sofort
im Wahlamt der Stadt Wanzleben-Börde
schriftlich, telefonisch oder per E-Mail
melden. Nach dem Kommunalwahlrecht
Sachsen-Anhalts werden dafür Angaben
wie Name, Vorname, Geburtsdatum und
Telefonnummer benötigt. Das Wahlamt ist
im Wanzleber Rathaus, Markt 1-2, Telefon
039209/44772 oder 44726 und per E-Mail
unter der Adresse wahl@wanzleben-boerde.de zu erreichen.
In einem Brief an die Wanzleber Stadträte
und an die Mitglieder der Ortschaftsräte
verdeutlicht Kluge, dass am 26. Mai neben
der Europawahl und der Wahl des Kreistages auch die Wahl des Stadtrates der
Stadt Wanzleben-Börde und die Wahlen
der Ortschaftsräte in der Einheitsgemeinde
anstehen. Sowohl das Amt des Ortschaftsrates als auch das des Stadtrates sind
bedeutsame Ehrenämter. Es geht um die
Interessenvertretung der Bürgerinnen und
Bürger in der Stadt Wanzleben- Börde aber
auch in den Ortschaften, schreibt Kluge.
Damit die Kandidaten auf dem Stimmzettel ihren Namen wiederfinden würden,
müssen bestimmte Anforderungen und
Formalitäten erfüllt werden. So geben
beispielsweise Parteien und Wählergruppen einen Wahlvorschlag mit mehreren
Bewerbern ab. Dabei sei zu beachten, dass
die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag
zu benennenden Bewerber um maximal
fünf höher als die Zahl der zu wählenden
Vertreter liege. So gebenbeispielsweise Parteien und Wählergruppen einen
Wahlvorschlag mit mehreren Bewerbern
ab. Hierbei ist zu beachten, dass die
Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag
zu benennenden Bewerber um maximal
fünf höher als die Zahl der zu wählenden
Vertreter liegt. Für den Stadtrat bedeutet
das, dass eine Partei oder Wählergruppe
auf Ihrem Wahlvorschlag höchstens 33
30. Januar 2019
Für die Wahlen am 26. Mai benötigt die Stadt Wanzleben-Börde für ihre 18 Wahllokale etwa 200 Helfer. Interessierte Einwohner
Foto: Mathias Müller
können sich im Wahlamt der Stadt melden.
Bewerber benennen kann.
Für die Ortschaftsräte sind nachfolgende
Höchstzahlen der Bewerber auf einem
Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe möglich.
Bottmersdorf/Klein Germersleben: 12
Domersleben: 14
Dreileben: 12
Eggenstedt: 12
Groß Rodensleben: 12
Hohendodeleben: 14
Klein Rodensleben: 12
Remkersleben: 12
Stadt Seehausen: 14
Stadt Wanzleben: 14
Zuckerdorf Klein Wanzleben: 14
Auch die Frage, ob und wieviel Unterstützungsunterschriften von Nöten sind, steht
häufig im Raum. Gemäß § 21 Abs. 10 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) sind Parteien, Wählergruppen
und Einzelbewerber von der Beibringung
nach § 21 Abs. 10, Nr. 1 KWG LSA befreit,
die am Tage der Bestimmung des Wahltages (03.07.2018) im Stadtrat/ Ortschaftsrat
durch mindestens einen Mandatsträger
vertreten sind, der auf Grund eines Wahlvorschlages der Partei, der Wählergruppe
oder des Einzelbewerbers gewählt worden
ist.
Die Bewerber oder auch Wählergruppen
und Parteien, die sich nicht zu dem zuvor
genannten Personenkreis zählen können, haben die Pflicht eine bestimmte
Anzahl an Unterstützungsunterschriften
zur Feststellung der Zulassung zur Wahl
vorzuweisen.
Für die Wahl zum Stadtrat Wanzleben sind
100 Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Für die Ortschaftsräte richtet sich die
Anzahl der Unterstützungserklärungen
nach der Anzahl der Wahlberechtigten der
letzten Neuwahl der Vertretung (2014).
Bottmersdorf/Klein Germersleben: 6
Domersleben: 10
Dreileben: 5
Eggenstedt: 3
Groß Rodensleben : 9
Hohendodeleben: 15
Klein Rodensleben: 5
Remkersleben: 6
Stadt Seehausen: 16
Stadt Wanzleben: 42
Zuckerdorf Klein Wanzleben: 15
Die Anforderungen und erforderlichen
Unterlagen unterscheiden sich, je nachdem ob der Wahlvorschlag von einer
Partei, einer Wählergruppe oder von einem
Einzelbewerber stammt.
Deshalb wurden drei Hinweisblätter
erstellt, die den jeweiligen Bewerbern
(Partei, Wählergruppe und Einzelbewerber)
eine kleine Hilfestellung geben sollen und
gegebenenfalls häufig auftretende Fragen
beantworten.
In den Stadtrat Wanzleben werden 28
ehrenamtliche Mitglieder gewählt, ohne
Bürgermeister). In die Ortschaftsräte
werden diese Anzahl der Mitglieder per
Urnengang gewählt:
Bottmersdorf/Klein Germersleben: 7
Domersleben: 9
Dreileben: 7
Eggenstedt: 7
Groß Rodensleben: 7
Hohendodeleben: 9
Klein Rodensleben: 7
Remkersleben: 7
Stadt Seehausen: 9
Stadt Wanzleben: 9
Zuckerdorf
Klein Wanzleben: 9
(mmt)
19
UNSERE STADT WANZLEBEN-BÖRDE Informationsblatt der Stadt Wanzleben-Börde 1. Jahrgang Nr 3 Jan./Feb. 2019 Bergen Blumenberg Bottmersdorf Klein Germersleben Buch Domersleben Dreileben Eggenstedt Groß Rodensleben Hemsdorf Hohendodeleben Klein Rodensleben Meyendorf Remkersleben Schleibn
ic Universal Mus SEN TIERT: SEL ECT IVE ART ISTS PRÄ OP EN AIR 2019 17. AU GU ST 2019 NG MA RK MAGD EB UR G FES TU Ruben Jac ob Fees sstimmeEXKLUSIV! Volk aren 5 Euro/ Abonnenten sp es Angebot! Ticket! Limitiert ALEXAN DE R KNAPP 6 . SEP TE E M B E R 2 0 19 H A R Z ER AT E R T H ALE co
UNSER INHALT Unser Bottmesrdorf/Klein Germersleben Unser Domersleben Unser Dreileben/Eggenstedt Unser Groß Rodensleben Unser Hohendodeleben Impressum Unser Klein Rodensleben UNSERE STADT WANZLEBEN-BÖRDE Unser Klein Wanzleben Unser Remkersleben Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wanzleben-Börd
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