UNSERE BEKANNTMACHUNGEN
Da das Ergebnis der Behandlung der Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
in Kraft.
Sülzetal, 13.11.2020
Methner
Bürgermeister
Bekanntmachung
Nachträgliche Ausfertigung zum Bebauungsplan Alte Gärtnerei
im Ortsteil Bahrendorf der Gemeinde Sülzetal
Der Bebauungsplan Alte Gärtnerei im Ortsteil Bahrendorf der Gemeinde Sülzetal wird
rückwirkend zum 24.03.1995 wegen der fehlenden Ausfertigung (formeller Fehler) in Kraft
gesetzt.
Die Gemeinde hat geprüft, dass die Abwägung und Satzung vom 07.06.1994 weiterhin voll
inhaltlich bestehen.
Nach heutiger Rechtslage steht dem Bebauungsplan Alte Gärtnerei im Ortsteil Bahrendorf
der Gemeinde Sülzetal nichts entgegen.
Gem. § 215 (1) Baugesetzbuch (BauGB) werden unbeachtlich
Eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahren- und Formvorschriften,
Eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
Nach § 214 (3) BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde Sülzetal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts
geltend gemacht worden sind.
Hiermit wird der Bebauungsplan Alte Gärtnerei im Ortsteil Bahrendorf der Gemeinde Sülzetal gem. § 214 (4) BauGB in der derzeit gültigen Fassung zum 11.08.2020 ausgefertigt.
Geltungsbereich des Plangebietes
Jedermann kann die Ergänzungssatzung Am Holzweg im OT Langenweddingen gemäß §
10 Abs. 3 BauGB einschließlich Begründung von diesem Tage an im Fachbereich 3 (Bauamt)
der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal während der Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zeitgleich erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf der Seite der Gemeinde Sülzetal
unter: https://www.gemeinde-sülzetal.de
Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude teilweise nur eingeschränkt zugängig sind. Zur persönlichen Einsichtnahme
ist eine vorherige Terminabstimmung durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie
bitte folgende Telefonnummer: Gemeinde Sülzetal Fachbereich 3 039205-64642
Sülzetal, 13.11.2020
Methner
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des kommunalen Zweckverbandes
Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg
Übersichtsplan
Der Bebauungsplan Alte Gärtnerei im Ortsteil Bahrendorf der Gemeinde Sülzetal liegt im
Fachbereich 3 der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstr. 26 in 39171 Sülzetal OT Osterweddingen
(Büro Frau Sträter Hof Container) zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Sülzetal aus:
Dienstag
09.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 12.00 Uhr und 13.00 16.30 Uhr
Zeitgleich erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf der Seite der Gemeinde Sülzetal
unter: https://www.gemeinde-sülzetal.de
Gem. § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Sülzetal, 26.10.2020
Methner
Bürgermeister
Bekanntmachung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4)
Baugesetzbuch (BauGB) Am Holzweg im OT Langenweddingen
Durch Eilentscheidung des Bürgermeisters Nr. 017/2020 am 12.11.2020 wurde die Ergänzungssatzung Am Holzweg im OT Langenweddingen, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und wird hiermit bekannt
gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB
18. November 2020
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Regionalen
Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg
mit Umweltbericht
(Beschluss der Regionalversammlung RV 07/2020 vom
29.09.2020)
In ihrer Sitzung vom 29.09.2020 hat die Regionalversammlung den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht (REP MD)
bestätigt (Beschluss-Nr. RV 07/2020).
Die Planungsregion Magdeburg besteht nach § 21 Abs. 1 Ziffer 2 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Landkreis Börde, dem Landkreis Jerichower Land,
dem Salzlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Planinhalte des REP MD sind
das Leitbild der Planungsregion Magdeburg, Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der
Raumstruktur, Ziele und Grundsätze der Siedlungsstruktur, Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur, Ziele und Grundsätze
zur Entwicklung der Freiraumstruktur sowie die zeichnerische Darstellung.
Den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, den Personen des Privatrechts sowie
der Öffentlichkeit ist gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Den in ihren Belangen berührten Trägern öffentlicher Belange werden Planentwurf (Text und Karten), Begründung und
Um-weltbericht zur Stellungnahme zugeleitet. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden
Planent-wurf, Begründung und Umweltbericht in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsge-meinschaft Magdeburg, in den Verwaltungsgebäuden der Mitgliedskörperschaften sowie in den Verwaltungsgebäuden der Verbands- und Einheitsgemeinden der Planungsregion, öf-fentlich für drei Monate ausgelegt.
Die Unterlagen werden zusätzlich im Internet auf der Seite www.regionmagdeburg.de für
die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die entsprechende E-Mail Adresse lautet: info@re-
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UNSER SÜLZETAL Informationen der Gemeinde Sülzetal Nr. 11 18. November 2020 A l te nwe d d i n g e n B a h re n d o r f D o d e n d o r f L a n g e nwe d d i n g e n O s te r we d d i n g e n S c hwa n e b e rg S te m m e r n u n d S ü l l d o r f Bürgermeister ernannt Jörg Methner starte
Jetzt ist er da! Dass Sie Ihre Familie besser organisiert bekommen, können wir nicht versprechen. Aber wir bringen Farbe, Spiel & spannende Geschichten in Ihren Alltag. Preis 7,99 € Zum Preis von 9,99 € unter www.pusteblume-kinderzeitung.de/familienplaner & in unseren Service-Stellen & Hotline 03
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