UNSERE BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 11 Gewächshausanlage
im Gewerbepark Sülzetal im OT Osterweddingen
Durch Eilentscheidung des Bürgermeisters 019/2020 am 12.11.2020 wurde die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 11 Gewächshausanlage im Gewerbepark Sülzetal im OT Osterweddingen gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Osterweddingen aus der Flur 1,
die Flurstücke 267, 264, 260, 261, 252, 258, 254, 160, 256, 253, 263, 269, 270, 257, 156, 262,
251, 268, 259, 152, 265, 150, 266, 149, 271, 255, 154, 158 umfassen. Das Plangebiet hat eine
Größe von ca. 20,67 ha.
Ziel der Planung:
Die Ergänzungssatzung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für Wohnbebauung
schaffen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung der Planunterlagen erfolgen.
Zeitgleich erfolgt die Bekanntmachung im Internet der Gemeinde Sülzetal unter:
https://www.gemeinde-sülzetal.de.
Sülzetal, 13.11.2020
Methner
Bürgermeister
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs der Ergänzungssatzung Am Prödel - östlich
im OT Langenweddingen in der Gemeinde Sülzetal
Durch Eilentscheidung des Bürgermeisters Nr. 015/2020 am 12.11.2020 wurde der Entwurf
der Ergänzungssatzung Am Prödel - östlich im OT Langenweddingen in der Gemeinde
Sülzetal bestätigt und die Begründung gebilligt. Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 34
Abs 4 BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs 2
BauGB durchgeführt.
Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Plangebietes
Ziel der Planung:
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterungen der bereits am Standort vorhandenen Gewächshausanlage schaffen. Als Art der
baulichen Nutzung gemäß § 8 BauNVO wird ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Ziel der Planung:
Mit der Ergänzungssatzung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für Wohnbebauung
geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung soll in der Gemarkung Langenweddingen aus
der Flur 7 die Flurstücke 560 und 561 umfassen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1.785
qm.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgen.
Zeitgleich erfolgt die Bekanntmachung im Internet der Gemeinde Sülzetal unter:
https://www.gemeinde-sülzetal.de.
Sülzetal, 13.11.2020
Methner
Bürgermeister
Bekanntmachung über die Aufstellung Ergänzungssatzung
Welter im OT Altenweddingen in der Gemeinde Sülzetal
Durch Eilentscheidung des Bürgermeisters Nr. 018/2020 am 12.11.2020 wurde die Aufstellung der Ergänzungssatzungssatzung Welter im OT Altenweddingen in der Gemeinde
Sülzetal gem. § 34 Abs.4 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung soll in der Gemarkung Altenweddingen aus
der Flur 4 das Flurstück 835/89 umfassen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3.746 qm.
Übersichtsplan mit Geltungsbereich (orange)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)
liegen die Planungsunterlagen (Planzeichnung
mit textlichen Festsetzungen und Begründung) vom
26.11.2020 bis einschließlich 14.01.2021
im Fachbereich 3 der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal OT Osterweddingen (Büro Frau Sträter Hof Container) zu jedermanns Einsicht
dienstags
09.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr
donnerstags 09.00 12.00 Uhr und 13.00 16.30 Uhr
öffentlich aus.
Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus für die Öffentlichkeit die
Verwaltungsgebäude teilweise nur eingeschränkt zugängig sind. Zur persönlichen
Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist eine vorherige Terminabstimmung
durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer:
Gemeinde Sülzetal Fachbereich 3 039205-64642
Zeitgleich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet
auf der Seite der Gemeinde Sülzetal unter: https://www.gemeinde-sülzetal.de eingestellt.
Geltungsbereich (orange)
18. November 2020
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf
schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Anregun-
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UNSER SÜLZETAL Informationen der Gemeinde Sülzetal Nr. 11 18. November 2020 A l te nwe d d i n g e n B a h re n d o r f D o d e n d o r f L a n g e nwe d d i n g e n O s te r we d d i n g e n S c hwa n e b e rg S te m m e r n u n d S ü l l d o r f Bürgermeister ernannt Jörg Methner starte
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